Neuigkeiten von Paul Pass & Sohn Immobilien- und Hausverwaltung GmbH und Co. KG aus Köln
01Februar
Einnahmen durch Grunderwerbsteuer auf Rekordhoch
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) meldet Rekordeinnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Einnahmen um fast 6 Prozent gestiegen. Der BFW fordert auch die Politik zum Handeln auf.
25Januar
Mieter fordert Aufwandsentschädigung für Besichtigungen
Im zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und teilte dies ihrem Mieter mit. Der Mieter ließ zwei Makler anstandslos hinein, beim dritten Makler verlangte er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro angefangener Stunde, da die Termine für ihn mit erheblichem Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden waren.
18Januar
Immobilienboom: DIW prognostiziert Ende
Im Herbst stiegen die Preise für Neubauten stark an; im November verteuerte sich der Bau einer Wohnimmobilie um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das Statistische Bundesamt verzeichnete damit den höchsten Anstieg seit zehn Jahren – doch die Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) prognostizieren ein baldiges Ende des Booms.
11Januar
Betriebskostenspiegel: 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat
Auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2015 legte der Deutsche Mieterbund (DMB) nun den aktuellen Betriebskostenspiegel vor. Demnach zahlen die Deutschen durchschnittlich 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für alle denkbar anfallenden Betriebskosten kann der Durchschnittsbetrag bis zu 2,76 Euro/qm/Monat betragen.
04Januar
Bauvertragsrecht: Das ändert sich 2018
Seit dem 01. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Von den neuen Regelungen profitieren Privatleute, Unternehmen und Handwerker gleichermaßen – es gibt jedoch auch potenzielle Streitpunkte. Betroffen sind nur Verträge, die nach dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden.
31Dezember
Frohes neues Jahr!
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
die Jahreswende ist ein guter Zeitpunkt, um Ihnen noch einmal für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu danken. Wir freuen uns darauf, auch im nächsten Jahr Teil Ihrer spannenden Projekte zu sein.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018!
28Dezember
Silvester: So vermeiden Sie Schäden am Haus
In wenigen Tagen ist es soweit: Silvesterraketen und Böller begrüßen allerorts das neue Jahr. Was für viele ein Vergnügen ist, wird für zahlreiche Eigentümer und Vermieter zum Ärgernis. Bis zu 12.000 Brände und Schäden in Höhe von fast 30 Millionen Euro bilanzieren Versicherungen jedes Jahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungen errechnete.
24Dezember
Fröhliche Weihnachten!
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
der Endspurt ist fast geschafft, das Weihnachtsfest naht.
Wir hoffen, dass auch Sie etwas Zeit für Müßiggang finden und das Fest im Kreise Ihrer Lieben genießen können.
Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine besinnliche Zeit.
21Dezember
Was passiert, wenn der Tannenbaum brennt?
Weihnachten, das Fest der Liebe, bietet jährlich Anlass zu Ärger und Unmut: Störende Lichter und die Dekorationswut der Nachbarn sorgen regelmäßig für Ärger. Auch Versicherungen haben viel zu tun: Brandfälle in der Weihnachts- und Adventszeit sind keine Seltenheit.
14Dezember
Ab 2018: Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen und Heizkesseln das Aus: Sie müssen entsprechend nachgerüstet umgebaut oder stillgelegt werden. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Eigentümer prüfen, ob ihre Anlagen betroffen sind.
07Dezember
Hausordnung: Ruhezeit darf nicht nur fürs Musizieren gelten
Das Landgericht Frankfurt/Main entschied: Eine Regelung in der Hausordnung, die das Musizieren, aber nicht andere, lärmintensive Tätigkeiten einschränkt, ist unzulässig. In einer Wohneigentümergesellschaft (WEG) wurde eine solche Regelung per Mehrheitsbeschluss festgelegt. Das LG Frankfurt erklärt dies für unzulässig.
30November
Ab August 2018: Berufszulassung für Immobilienverwalter
Der Gesetzentwurf für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt ab dem 01. August 2018 in Kraft. Statt des einmaligen Sachkundenachweises eine Fortbildungspflicht eingeführt. Immobilienverwalter, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, haben im Anschluss noch 6 Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen.